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Aktuelles

Verunreinigungen durch Hundekot

Die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot haben wieder zugenommen. Hundekot auf
Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend,
sondern auch gesundheitsschädlich und belästigend für die Bevölkerung.
Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt und sollte der Hund dennoch an einer
der eben aufgeführten Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den
Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die
Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Manche Hundebesitzer sind vollkommen fehl in der
Annahme, dass mit der Hundesteuer auch eine Gebühr für die Beseitigung der Hundeabfälle
entrichtet wurde. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss wie alle anderen Abfälle auch
ordnungsgemäß entsorgt werden. Demnach muss Hundekot vom Besitzer eingesammelt - und
entweder in der Hausmülltonne oder den vorhandenen öffentlichen Abfallbehältern entsorgt
werden.

10. 10. 2022 |

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de