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Rückschnitt von Hecken und Sträuchern an Straßen, Gehwegen und Wirtschaftswegen

Da überhängende Äste, überwachsende Hecken und Sträucher aus privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsbereich (z.B. Wirtschaftswege, Gehwege und Fahrbahnen) die Nutzung dieser Bereiche behindern und teilweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind alle Immobilienbesitzer in der Pflicht den Bewuchs auf ihrem Grundstück regelmäßig zu kontrollieren.

Hiermit fordere ich die betroffenen Eigentümer/Pächter noch einmal auf, in den geschilderten Grenzbereichen umgehend einen Rückschnitt vorzunehmen. Geschieht dies nicht, kann die Kommune den Bewuchs beschneiden lassen und die Kosten hierfür werden den Eigentümern in Rechnung gestellt.

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6a
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de