Rückschnitt von Hecken und Sträuchern an Straßen, Gehwegen und Wirtschaftswegen
Da überhängende Äste, überwachsende Hecken und Sträucher aus privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsbereich (z.B. Wirtschaftswege, Gehwege und Fahrbahnen) die Nutzung dieser Bereiche behindern und teilweise die Verkehrssicherheit gefährden, sind alle Immobilienbesitzer in der Pflicht den Bewuchs auf ihrem Grundstück regelmäßig zu kontrollieren.
Hiermit fordere ich die betroffenen Eigentümer/Pächter noch einmal auf, in den geschilderten Grenzbereichen umgehend einen Rückschnitt vorzunehmen. Geschieht dies nicht, kann die Kommune den Bewuchs beschneiden lassen und die Kosten hierfür werden den Eigentümern in Rechnung gestellt.