Regelungen zu den Rasengräbern
Die Gemeinden regeln als Friedhofsträger die Benutzung ihrer Friedhöfe mit einer Friedhofsatzung. Die Satzung enthält Vorschriften über Grabgrößen, Ruhezeiten, Möglichkeiten zur Grabgestaltung und Grabbepflanzung. Im § 16 unserer Friedhofssatzung, sind die Regelungen zu den Rasengräbern festgeschrieben. Dort steht im Absatz (5), dass die Ortsgemeinde die Rasenpflege dieser Gräber für die gesamte Ruhezeit übernimmt.
Das Frühjahr steht vor der Tür und die Rasenmäher starten bald in die Mähsaison (je nach Region ist das meistens im März oder April). Dazu verweise ich auch auf den Absatz (2) der Satzung, wonach nur von November bis März Grablichter oder Grabschmuck auf den Rasengräbern abgelegt werden darf.
Ich bitte die Regelung zu beachten und Grablichter/Grabdekorationen mit Ablauf des Monats März von diesen Grabstätten abzuräumen.
17. 03. 2024 |