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Aktuelles

Regelungen zu den Rasengräbern

Die Gemeinden regeln als Friedhofsträger die Benutzung ihrer Friedhöfe mit einer Friedhofsatzung. Die Satzung enthält Vorschriften über Grabgrößen, Ruhezeiten, Möglichkeiten zur Grabgestaltung und  Grabbepflanzung. Im § 16 unserer Friedhofssatzung, sind die Regelungen zu den Rasengräbern festgeschrieben. Dort steht im Absatz (5), dass die Ortsgemeinde die Rasenpflege dieser Gräber für die gesamte Ruhezeit übernimmt.

Das Frühjahr steht vor der Tür und die Rasenmäher starten bald in die Mähsaison (je nach Region ist das meistens im März oder April). Dazu verweise ich auch auf den Absatz (2) der Satzung, wonach nur von November bis März Grablichter oder Grabschmuck auf den Rasengräbern abgelegt werden darf.

Ich bitte die Regelung zu beachten und Grablichter/Grabdekorationen mit Ablauf des Monats März von diesen Grabstätten abzuräumen.

17. 03. 2024 |

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de