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Regelungen der VG Simmern-Rheinböllen zur Anleinpflicht für Hunde

Der Verbandsgemeinderat der VG Simmern-Rheinböllen hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020
eine Gefahrenabwehrverordnung beschossen, die dann zum 01.01.2021 in Kraft trat.
Danach müssen Hunde in den nachfolgend aufgeführten Bereichen angeleint geführt werden:
a) auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb bebauter Ortslagen,
b) in öffentlichen Anlagen,
c) auf ausgeschilderten Geh- und Radwegen
d) auf öffentlichen Straßen und Wirtschaftswegen, welche direkt an die Bebauung angrenzen (Ortsrandwege).
Hunde sind in diesen Bereichen kurz, in einem Abstand vom Hundeführer von höchstens 1,5 m, zu führen.
Außerhalb der in Satz 1 genannten Bereiche sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich
Andere Personen nähern oder sichtbar werden.

22. 10. 2022 |

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6a
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de