Hinweis: Verunreinigungen durch Hundekot
Zurzeit häufen sich wieder die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot.
Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich und belästigend für die Bevölkerung.
Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt und sollte der Hund dennoch an einer der eben aufgeführten Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss wie alle anderen Abfälle in der Restmülltonne oder den vorhandenen öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden.