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Grundstücksbesitzer müssen Sicherheit gewährleisten

Grundstücks- und Wohnungseigentümern ist oft nicht bewusst, in welchem Ausmaß sie zu Maßnahmen zur Verkehrssicherung verpflichtet sind. Als Grundstücksbesitzer hat man z.B. die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Sträucher.

Oftmals befinden sich Hecken, Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen am Rande öffentlicher Wege oder Straßen und können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden. Besonders für Radfahrer und Fußgänger können Hecken zum Hindernis werden, wenn diese weit in den Rad- oder Fußweg hineinwachsen. Begegnungsverkehr ist dann nicht mehr möglich und man ist als Fußgänger mitunter gezwungen, auf den Radweg oder sogar die Fahrbahn auszuweichen.

Für Menschen mit Handicap, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder auch für Eltern mit Kinderwagen werden solche zugewachsenen Wege praktisch unbenutzbar.

Hecken, Bäume und sonstige Bepflanzungen, die an den Grenzen öffentlicher Flächen (Gehwegen, Straßen und Plätzen) angepflanzt sind, sind so zu pflegen, dass sie nicht in den Verkehrsraum ragen oder die Verkehrsübersicht beeinträchtigen, sowie zu Fußgehende und Radfahrende nicht behindert werden.

08. 08. 2021 |

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