Friedhofssatzung, Regelungen zu den Rasengrabstätten
In der Satzung für den gemeindeeigenen Friedhof (§ 16) sind Regelungen zu den Rasengrabstätten
aufgeführt. Danach ist das Aufstellen von Kränzen, Blumen und Holzkreuzen erlaubt, das Grab muss
aber von den Angehörigen nach einer Frist von 8 Wochen abgeräumt werden. Zudem dürfen von
November bis März Grablichter aufgestellt werden, die natürlich nach Ablauf der Gestattungsfrist zu
entfernen sind.
Da die Mähsaison 2023 vor der Tür steht, bitte ich die eben genannten Fristen zu beachten.