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Friedhofssatzung, Regelungen zu den Rasengrabstätten

In der Satzung für den gemeindeeigenen Friedhof (§ 16) sind Regelungen zu den Rasengrabstätten
aufgeführt. Danach ist das Aufstellen von Kränzen, Blumen und Holzkreuzen erlaubt, das Grab muss
aber von den Angehörigen nach einer Frist von 8 Wochen abgeräumt werden. Zudem dürfen von
November bis März Grablichter aufgestellt werden, die natürlich nach Ablauf der Gestattungsfrist zu
entfernen sind.
Da die Mähsaison 2023 vor der Tür steht, bitte ich die eben genannten Fristen zu beachten.

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6a
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de