Einwohnerfragestunde
Viele Städte und Gemeinden halten in ihren Ratssitzungen sogenannte Einwohnerfragestunden ab. In den Einwohnerfragestunden können sich die Bürgerinnen/Bürger mit ihren Fragen aktiv an der Gemeinderatssitzung beteiligen. Zumeist müssen die Fragen sieben bis zehn Tage vor der Sitzung eingereicht werden.
Gefragt werden kann alles, sofern es sich um Angelegenheiten der Gemeinde handelt und die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft.
Ebenso dürfen die Fragen weder beleidigenden Inhalt haben noch nichtöffentliche Angelegenheiten betreffen.
15. 04. 2024 |