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Aus dem Gemein­derat

Aus dem Gemein­derat am 10.06.2013

Beratung und Beschlussfas­sung über den Bau einer Buswarte­halle und die Beschilderung an der Bismarck-​Eiche

Hin­sichtlich der Beschilderung informiert Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi vorab die Anwe­senden über die Mit­teilung der Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung, dass für die innerörtliche Hin­weis­beschilderung § 42 Abs. 8 Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO) und die Richtlinie für weg­weisende Beschilderung außer­halb von Auto­bah­nen (RWB) gilt und eines verkehrsrechtlichen Anhörver­fahrens und einer Anord­nung durch die hiesige Straßen­verkehrs­be­hörde gem. § 45 StVO bedarf. Als innerörtliche Weg­weiser dienen weiße Tafeln mit schwarzer Farbe. Die Ver­wen­dung von Logos oder anderen pri­vaten Zusätzen ist nicht zuläs­sig, die möglichen Sym­bole, die nach den Richtlin­ien ver­wen­det wer­den dür­fen, wur­den von der Ver­wal­tung mit­geteilt. Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi erteilt nun Herrn Ret­zler das Wort. Herr Ret­zler verdeut­licht anhand einer Präsen­ta­tion den Plan für das Buswarte­häuschen. Das Dach ist mit einer Begrü­nung vorge­se­hen. Die Kosten belaufen sich auf rund 23.000,00 Euro exk­lu­sive der Abriss des vorhan­de­nen Häuschens und Bepflanzung. Der Vorschlag wird vom Gemein­derat genehmigt mit der Option, dass die heimis­chen Sägew­erke und Fir­men bei der Auss­chrei­bung berück­sichtigt wer­den sollen. Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi wird mit den Beige­ord­neten beauf­tragt, die Maß­nahme zu vergeben, sofern sich die Kosten im ver­an­schlagten Rah­men bewe­gen. Abstim­mungsergeb­nis: 10 Ja-​Stimmen, 1 Nein-​Stimme und 1 Enthal­tung Der Voren­twurf der Hin­weis­beschilderung bein­hal­tet 8 Schilder mit Edel­stahlp­fos­ten und Hal­terun­gen, für die 850,00 Euro ver­an­schlagt wur­den. Um einen Schilder­wald an der Bismarck-​Eiche zu ver­mei­den, ist der Gemein­derat ein­stim­mig dafür, dass auf Vorschlag von Herrn Ret­zler vorab 4 Boden­hülsen gesetzt wer­den. Nach einer Orts­bege­hung sollen die Schilder endgültig platziert wer­den. Abstim­mungsergeb­nis: einstimmig

Annahme von Geschenken

a) Die Firma Juwi zahlt, ohne Verpflich­tung, an die Orts­ge­meinde einen Betrag von 2.500,00 Euro für die Gestal­tung des Platzes um die Dicke Buche. Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi schlägt vor, das Geld z. B. für die Errich­tung einer Hütte an der „Dicken Buche“ zu ver­wen­den. Der Gemein­derat soll sich hierzu Gedanken machen. Die Annahme des Geldgeschenkes wurde ein­stim­mig genehmigt.

b) Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi liest ein Schreiben der Firma DefiMed vor, die kosten­los einen Defib­ril­la­tor inklu­sive aller notwendi­gen Wartun­gen anbi­etet. Finanziert wird er durch regionale Spon­soren, die sich mit ihrem Fir­men­l­ogo auf der Leben­sret­tungstafel präsen­tieren kön­nen. Das Gerät kön­nte an der Soon­wald­halle aufge­hängt wer­den. Der Gemein­derat hat sich ein­stim­mig bei einer Enthal­tung für die Annahme des Defib­ril­la­tors durch die Firma DefiMed entschlossen.

Wahl eines Schöffen

Für die Gericht­s­jahre 2014 bis 2018 sind die Schöf­fen neu zu wählen. Den Gemein­den obliegt die Auf­gabe Vorschlagslis­ten für diese Wahl zu erstellen. Nach Mit­teilung der Landgericht­spräsi­dentin in Bad Kreuz­nach ist für die Orts­ge­meinde Ellern eine Per­son vorzuschla­gen. Nach § 33 des Gerichtsver­fas­sungs­ge­set­zes GVG sollen Per­so­nen nicht zu Schöf­fen berufen wer­den, die das 25. Leben­s­jahr noch nicht vol­len­det bzw. das 70. Leben­s­jahr bere­its vol­len­det haben. Außer­dem sollen zum Amt eines Schöf­fen nicht berufen wer­den, Richter, Beamte der Staat­san­waltschaft, Notare, Recht­san­wälte, gerichtliche Voll­streck­ungs­beamte, sowie Polizeivol­lzugs­beamte. Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi schlägt Herrn Klaus Menk als Schöf­fen für die Peri­ode 20142018 vor. Weit­ere Vorschläge sind nicht einge­gan­gen. Der Gemein­derat beschließt offene Wahl. Abstim­mungsergeb­nis: ein­stim­mig Der Gemein­derat wählt Herrn Klaus Menk als Schöf­fen für den Zeitraum 20142018. Abstim­mungsergeb­nis: ein­stim­mig Herr Menk hatte bere­its im Vor­feld erk­lärt, dass er die mögliche Wahl in jedem Falle annehmen werde. Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi hat gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO an der Wahl nicht teilgenommen.

Beschaf­fung eines TSF-​W für die Frei­willige Feuer­wehr in Ellern

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi erteilt das Wort dem Wehrführer Mario Kret­zschmar. Dieser erk­lärt die Notwendigkeit und den Bedarf zur Neuan­schaf­fung eines TSF-​W. Die FFw Ellern/​Hunsrück besteht derzeit aus ins­ge­samt 26 aktiven Feuer­wehrange­höri­gen bei einer Ein­wohn­erzahl von 859 Per­so­nen am 31.12.2012. An Aus­rüs­tung wird dort derzeit ein Tragkraft­spritzen­fahrzeug (TSF) aus dem Bau­jahr 1986 (Fahrgestell Daim­ler Benz) sowie ein Anhänger vorge­hal­ten. Es ist derzeit ungewiss, ob das Fahrzeug ohne weit­eres den näch­sten TüV-​Termin Ende 2015 durch­läuft, da es rel­a­tiv reparaturbedürftig ist. Wegen des hohen Alters und der momen­ta­nen Norm­be­ladung ist das TSF unter­mo­torisiert. Größere Repara­turen ste­hen in keinem Ver­hält­nis mehr. Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi fügt an, dass im Jahre 2010 der Ver­bands­ge­mein­derat beschlossen hat den Ortswehren einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zu gewähren. Die FFw Ellern hat zu dem Alt­fahrzeug zum Beschaf­fungszeit­punkt 4.090,32 € (8.000 DM) von der Ver­bands­ge­meinde erhal­ten. Nach den Zuwen­dungsrichtlin­ien des zuständi­gen Min­is­teri­ums entste­hen für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-​Wasser mit Beladung Kosten in Höhe von 97.500 €, welche mit einem Fes­t­be­trag von 37.000 € seit­ens des Lan­des bezuschusst wer­den. Sollte die Beladung kom­plett vorhan­den sein, reduziert sich der Zuwen­dungs­be­trag auf 34.000 €, auch bei der Beschaf­fung einer Teil­be­ladung kann der kom­plette Fes­t­be­trag von 37.000 € ange­setzt wer­den. Laut der Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung könne die Finanzierung wird wie folgt ausse­hen: Kosten für das TSF-​W: 97.500 € Zuwen­dung Land: 37.000VG Rhein­böllen: 10.000 € Orts­ge­meinde Ellern 50.000 € Förderverein Frei­willige Feuer­wehr Ellern 500 € Die Ausstat­tung der Feuer­wehren ist nach den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhal­ten. Diese wer­den nach Risikok­lassen ermit­telt. Aus diesem Grund kommt aus den Rei­hen des Gemein­der­ates der Ein­wand, dass die Orts­ge­meinde Ellern in eine Risikok­lasse einzustufen wäre, in der der entsprechen­den Orts­ge­meinde ein solches Fahrzeug zur Ver­fü­gung gestellt wer­den müsse und dass die Orts­ge­meinde sich an der Finanzierung des Fahrzeuges nicht beteili­gen müsse. Der Gemein­derat bit­tet daher, durch den KFI sowie durch die Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung prüfen zu lassen, wie die Risikok­las­si­fizierung nach dem Brand­schutzge­setz erfolgt ist.

Beratung und Beschlussfas­sung über die Teil­nahme an einem Nahwärmeverbund

Der Gemein­derat beschließt sein grund­sät­zliches Inter­esse an der Beteili­gung an einem Nah­wärmenetz in Ellern, sofern die Rah­menbe­din­gun­gen stim­men. Abstim­mungsergeb­nis: ein­stim­mig Zusät­zlich wurde sich dafür aus­ge­sprochen, dass der Arbeit­skreis, der bei der let­zten Bürg­erver­samm­lung spon­tan auf Zuruf gegrün­det wurde, durch Frau Ten­haeff ergänzt wird und im Auf­trag des Gemein­der­ates tätig ist.

Fest­stel­lung des Jahresab­schlusses 2011 und Über­tra­gung von Haushaltsermächtigungen

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi erteilt der Vor­sitzen­den des Rech­nung­sprü­fungsauss­chusses, Frau Char­lotte Clement, das Wort: Die Vor­sitzende des Rech­nung­sprü­fungsauss­chusses, Frau Clement trägt den Bericht des Rech­nung­sprü­fungsauss­chusses vom 29.05.2013 vor und stellt ihn zur Debatte. Der Rech­nung­sprü­fungsauss­chuss stellt fest, dass der Jahresab­schluss zum 31.12.2011 ein den tat­säch­lichen Ver­hält­nis­sen entsprechen­des Bild der Vermögens-​, Finanz– und Ertragslage der Gemeinde unter Beach­tung der Grund­sätze ord­nungsmäßiger Buch­führung für Gemein­den ver­mit­telt. Er stellt weiter fest, dass die im Rechen­schafts­bericht dargestell­ten Chan­cen und Risiken der kün­fti­gen Entwick­lung zutr­e­f­fend dargestellt sind. Er emp­fiehlt, den Jahresab­schluss festzustellen und den Jahres­fehlbe­trag mit den Über­schüssen der Haushaltsvor­jahre zu ver­rech­nen. Außer­dem emp­fiehlt er dem Rat, den im Rah­men des Jahresab­schlusses aus­gewiese­nen über– und außer­plan­mäßi­gen Aus­gaben –soweit noch nicht geschehen-​, zuzus­tim­men. Weit­er­hin emp­fiehlt er, dem Bürg­er­meis­ter der Ver­bands­ge­meinde, soweit nach § 68 GemO die Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung für die Aus­führung des Haushalt­s­planes zuständig ist, sowie dem Orts­bürg­er­meis­ter Diet­mar Tuldi, den Beige­ord­neten soweit sie vertre­tend tätig waren und den Beige­ord­neten der Ver­bands­ge­meinde, soweit sie vertre­tend tätig waren, nach § 114 Abs. 1 GemO Ent­las­tung zu erteilen. Der Orts­ge­mein­derat nimmt den Bericht und die Empfehlung des Rech­nung­sprü­fungsauss­chusses ent­ge­gen und beschließt, den über– und außer­plan­mäßi­gen Aus­gaben zuzus­tim­men und den Jahresab­schluss zum 31.12.2011 wie folgt festzustellen: — Die Bilanz in Aktiva und Pas­siva gle­ich­lau­t­end mit 10.112.770,46 € — Die Ergeb­nis­rech­nung mit einem Jahres­fehlbe­trag von 84.470,56 €. — Die Finanzrech­nung mit einem Finanzmit­telfehlbe­trag von 24.572,12 €. — Der Jahres­fehlbe­trag in Höhe von 84.470,56 € ist gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO mit den Jahresüber­schüssen der Haushaltsvor­jahre zu ver­rech­nen. Abstim­mungsergeb­nis: ein­stim­mig Des Weit­eren beschließt der Orts­ge­mein­derat, dem Bürg­er­meis­ter der Ver­bands­ge­meinde, soweit nach § 68 GemO die Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung für die Aus­führung des Haushalt­s­planes zuständig ist, sowie dem Orts­bürg­er­meis­ter Diet­mar Tuldi, den Beige­ord­neten und den Beige­ord­neten der Ver­bands­ge­meinde, soweit sie vertre­tend tätig waren, nach § 114 Abs. 1 GemO Ent­las­tung zu erteilen. Abstim­mungsergeb­nis: ein­stim­mig Orts­bürg­er­meis­ter Diet­mar Tuldi und der Beige­ord­nete Karl Bache­lier haben an der Beratung und Beschlussfas­sung gemäß § 110 Abs. 4 GemO nicht teilgenom­men. Der Gemein­derat beschließt fol­gende Haushalt­ser­mäch­ti­gun­gen aus dem Jahre 2011 gem. § 17 Abs. 5 GemHVO nach 2011 in Höhe von 97.904,58 € zu über­tra­gen. Abstim­mungsergeb­nis: einstimmig

Beratung und Beschlussfas­sung über einen Zuschus­santrag der Ev. Kirchenge­meinde Ellern

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi liest den schriftlichen Antrag der ev. Kirchenge­meinde, vertreten durch Herrn Pfar­rer Her­mes, vom 13.05.2013 vor, aus dem her­vorgeht, dass die ev. Kirche in Ellern ren­ovierungs­bedürftig ist. Für die Ren­ovierung sind Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro ver­an­schlagt wor­den. Die ev. Kirchenge­meinde bit­tet hier­für die Orts­ge­meinde Ellern um einen Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro. Nach einge­hen­der Beratung ist sich der Gemein­derat darüber einig, dass zuvor von Herrn Pfar­rer Her­mes in einem gemein­samen Gespräch die Kosten aufgeschlüs­selt wer­den sollen. Erst dann soll in der näch­sten Sitzung über den Antrag entsch­ieden werden.

Beratung und Beschlussfas­sung zum möglichen Abbau des öffentlichen Tele­fons in Ellern

Der Vor­sitzende unter­richtet die Ratsmit­glieder von dem Vorhaben der deutschen Telekom, nicht mehr wirtschaftliche Münz– und Kar­ten­tele­fone im Bun­des­ge­biet abbauen zu lassen. Herr Schmitt von der Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung Rhein­böllen emp­fiehlt diesem Vorhaben nicht zuzus­tim­men. Nach einge­hen­der Beratung kommt der Gemein­derat ein­stim­mig der Empfehlung der Ver­bands­ge­meinde Rhein­böllen nach, dem Rück­bau nicht mehr wirtschaftlicher Münz– und Kar­ten­tele­fone nicht zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfas­sung über einen Antrag der SPD-​Fraktion im Gemein­derat zur Reduzierung der Grund­s­teuern A und B

Zu dem Antrag der SPD teilt Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi mit, dass andere Gemein­den die Grund­s­teuern A und B gesenkt hät­ten und es möglich sei den Bürg­ern einen Stromzuschuss als frei­willige Leis­tung zu bewil­li­gen. Nach einge­hen­der Diskus­sion wird der Antrag jedoch erneut abgelehnt. Abstim­mungsergeb­nis: 5 Ja-​Stimmen, 6 Nein-​Stimmen, 1 Enthaltung

Beratung und Beschlussfas­sung über eine Ini­tialver­anstal­tung zum Leben in allen Leben­saltern in Ellern

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi informiert den Gemein­derat über das Ange­bot von Frau Kynast, eine Auf­tak­tver­anstal­tung zum Leben in allen Leben­saltern in Ellern durchzuführen. Bei einem Zeit­fen­ster von ca. 2,53 Stun­den würde sie 450 Euro incl. Fahrtkosten ver­lan­gen. Der Gemein­derat spricht sich dafür aus, dass diese Ini­tialver­anstal­tung in Ellern durchge­führt wird. Abstim­mungsergeb­nis: Annahme bei einer Gegenstimme

Antrag des MGV Ellern auf Zuschuss zur Anschaf­fung von Hem­den und Krawatten

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi liest den schriftlichen Antrag des MGV Ellern vor, der Aus­gaben für Hem­den und Krawat­ten in Höhe von gesamt 2.285,67 € hatte. Nach einge­hen­der Beratung beschließt der Gemein­derat, auf Vorschlag des Vor­sitzen­den, den Verein mit 50 % der Kosten, also 1.142,83 € zu unter­stützen. Abstim­mungsergeb­nis: 5 Ja-​Stimmen, 3 Nein-​Stimmen, 2 Enthal­tun­gen Ratsmit­glieder Wobido und Med­ing haben an der Abstim­mung auf­grund Eigen­in­ter­esse nicht teilgenommen.

Ver­lei­hung eines Namens für die Kindertagesstätte Ellern

Die Lei­t­erin der KiTa Ellern hat den Antrag gestellt, der Kindertagesstätte Ellern den Namen „Kindertagesstätte Ludo“ zu geben. Dieser Name kommt aus dem lateinis­chen und heißt über­setzt „ich spiele“. Die Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung erbit­tet vom Gemein­derat eine Stel­lung­nahme zu dem Namen, bevor der Kinder­garte­nauss­chuss über die Namensge­bung beschließt. Der Gemein­derat findet diesen Namen nicht geeignet. Abstim­mungsergeb­nis: 3 Ja-​Stimmen, 8 Nein-​Stimmen, 1 Enthaltung

Friedhofssatzung

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi informiert den Gemein­derat darüber, dass ein Stein­metz aus dem hiesi­gen Raum sowie der Innungsmeis­ter für Stein­metze sich zur Änderung der Fried­hof­s­satzung neg­a­tiv geäußert hat­ten und ein Gericht­surteil über­mit­telt haben, aus dem her­vorgeht, dass die Ablehnung von nicht zer­ti­fizierten Grab­steinen nicht recht­ens wäre. Jedoch gibt es dies­bezüglich wohl unter­schiedliche Ver­fahrensweisen. Die Lan­desregierung wird voraus­sichtlich noch in diesem Jahr ein entsprechen­des Gesetz beschließen. Erst hier­nach wird vom Gemein­derat nochmals geprüft, ob die Satzungsän­derung rück­gängig gemacht wer­den muss. Bis dahin wird ver­fahren, wie bisher.

Jagdpacht 2012

Der Vor­sitzende informiert den Gemein­derat über das Schreiben der Ver­bands­ge­mein­de­v­er­wal­tung vom 16.05.2013. Dem­nach wur­den im Jahr 2012 seit­ens der Orts­ge­meinde Ellern Aufwen­dun­gen für den Bau oder Unter­hal­tung von Wirtschaftswe­gen in Höhe von 172,55 € getätigt. Dem entsprechend beträgt der Rein­er­tragsan­teil für das Jahr 2012 ins­ge­samt 2.959,70 €. Das Guthaben der Jagdgenossen­schaft, welches in der Bilanz als Verbindlichkeit der Orts­ge­meinde gegenüber der Jagdgenossen­schaft dargestellt wird, beträgt zum Ende des Jahres 2012 nun­mehr 22.740,98 €.

Aus­bauar­beiten an der L 239 ober­halb der Firma Tenhaeff

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi teilt mit, dass im Zuge der Aus­bauar­beiten an der L 239 evtl. Park­plätze an der Ein­fahrt Rich­tung „Dicke Buche“ geplant sind. Die Ver­bands­ge­meinde wird beauf­tragt mit dem LBM Kon­takt aufzunehmen und darauf hinzuweisen, dass die Orts­ge­meinde Ellern vor konkreter Pla­nung informiert und ein­be­zo­gen wer­den möchte.

Pap­peln Kohlweg

Herr Heise von der Kreisver­wal­tung (Untere Lan­despflege) wird im Herbst erneut die Bäume prüfen.

Kassenlage

Stand 30.04.2013: 950.107,80 € Stand 31.05.2013 1.040.994,66

Dankesschreiben

Herr Pfar­rer Her­mes bedankt sich schriftlich im Namen der ev. Kirche für den Zuschuss in Höhe von 125 Euro für eine Vor­le­sev­er­anstal­tung im Benjamin-​Kossuth-​Haus.

Reparat­u­rar­beiten Soonwaldhalle

An der Soon­wald­halle wur­den auf­grund der drin­gen­den Notwendigkeit Reparat­u­rar­beiten in Höhe von 718 Euro durch die Firma Tries und Schmitt durchgeführt.

Juwi

Da für die Dauer des Betriebes der Wind­kraftan­la­gen auf einer Fläche von 6,5 ha Buchen­wald außer Dienst gestellt ist, bekommt die Orts­ge­meinde Ellern auf­grund von Nachver­hand­lun­gen des Orts­bürg­er­meis­ters einen ein­ma­li­gen Aus­gle­ich von 25.000 Euro pro Hek­tar, somit 162.500 Euro. Dieses Geld sollte, nach den Vorstel­lun­gen des Orts­bürg­er­meis­ters, weit­ge­hend wieder für den Wald investiert werden.

Schälschäden

Die Forstein­rich­tung teilte Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi mit, dass eine leichte Besserung von Schälschä­den festzustellen ist. Das entsprechende Gutachten soll in der näch­sten Sitzung vorgestellt wer­den. Gegebe­nen­falls muss eine weit­ere Gemein­der­atssitzung ein­berufen werden.

Bauar­beiten KiTa Ellern

Orts­bürg­er­meis­ter Tuldi berichtet auf Nach­frage über den derzeit­i­gen Stand der Bauarbeiten.

Grund­stücksverkäufe

Der Gemein­derat hat dem Antrag von 3 Antrag­stellern auf Erwerb eines Bau­grund­stückes im Bauge­biet „Fasacker“ statt gegeben. Wie bere­its im let­zten Jahr ist auch im laufenden Jahr ein dur­chaus reges Inter­esse festzustellen sich in Ellern nieder zu lassen bzw. ein Haus zu bauen.

Senioren­mit­tagstisch am 28.06.

Senioren­mit­tagstisch

Der näch­ste Senioren­n­mit­tagstisch findet am Fre­itag, den 28. 6. 2013, statt. Ange­boten wird Reibekuchen mit Apfel­muß Häh­nchenkruste mit Pür­ree und Gemüse. Wenn Sie in gemütlicher Runde essen möchten, melden Sie sich bitte bei Friedel Steinke Tel. 908995, Brigitte Wendling Tel. 680

Orts­ge­meinde Ellern — Orts­bürg­er­meis­ter Diet­mar Tuldi — In der Schwel­wies 2155497 Ellern/​Hunsrück
Tele­fon: 067641885 — E-​Mail: ortsburgermeister@​ellern.​de
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