
Aktuelles

Standfestigkeit der Grabsteine
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind die Friedhofsträger verpflichtet, zumindest einmal jährlich nach der Frostperiode, alle Grabsteine auf Standsicherheit zu überprüfen und dies lückenlos zu dokumentieren. Die diesjährige Überprüfung ist für die 39. Kalenderwoche, also ab dem 21.09.2020 geplant.
18. 08. 2020 |