Klingelmännchen/Klingelstreich
Klingelmännchen/Klingelstreich - das ist die Bezeichnung für das Betätigen einer Türklingel, ohne die Absicht zu haben, die jeweilige Person zu besuchen. Es ist ein vorwiegend bei Kindern und Jugendlichen beliebter Streich, der darin besteht, bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus die Türklingeln zu betätigen und sich durch Wegrennen vor der Entdeckung zu schützen. Manchmal wird auch versucht, ein Dauerklingeln zu erzielen, indem etwa der Klingeltaster verklemmt wird. Der Reiz des Streiches besteht darin, Erwachsene zu ärgern und deren Reaktionen aus sicherem Abstand beobachten zu können.
Bei einer Person an der Wohnungs- oder Haustür zu klingeln und sich dann schnell wieder zu entfernen ist an sich nicht strafbar. Wiederholen sich diese Klingelstreiche, wird das schon ruhestörend und könnte Konsequenzen nach sich ziehen. Weiß der Klingelnde zudem, dass die Person, bei der immer wieder geklingelt wird, alt und/oder krank ist und sich über den Klingelstreich aufregt, vollzieht er ein strafbares Verhalten.
In diesem Fall sind Klingelstreiche keine harmlose und lustige Sache mehr und immer sind es die Eltern, die für ihre Kinder haften. Eltern sollten daher ihre Kinder grundsätzlich so betreuen, dass sie auch ohne ihre Anwesenheit keinen anderen Personen schaden!
23. 09. 2024 |