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Aktuelles

Entfernung alter Gräber auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Ellern

Das Nutzungsrecht einer Grabstätte auf unserem Friedhof läuft nach 30 Jahren ab. Mit der letzten Friedhofssatzung hat der Gemeinderat beschlossen, das Nutzungsrecht nicht mehr zu verlängern. Grabstätten mit abgelaufener Nutzungszeit werden nach und nach eingeebnet und mit Rasen eingesät. Einebnen und Einsäen übernimmt die Gemeinde, das Entfernen des Grabsteins mit Fundament machen die Angehörigen selbst, oder sie geben die Arbeiten in Auftrag. Der Ablauf einer Grabräumung ist im §23 unserer Friedhofssatzung geregelt, die Hinterbliebenen werden von der Verwaltung schriftlich aufgefordert das Grab zu räumen.

§ 23 Entfernen von Grabmalen

  • Vor Ablauf der Ruhezeit dürfen Grabstätten nur mit vorheriger Zustimmung der Ortsgemeinde entfernt werden.
  • Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung drei Monate vorher öffentlich oder durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgemacht.
  • Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen.
  • Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/ und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie/entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde.
  • Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Das Nutzungsrecht der nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist abgelaufen. Gemäß § 23 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Ellern erfolgt hiermit die Mitteilung durch Bekanntmachung.

Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind vom Verantwortlichen innerhalb von drei Monaten zu entfernen. Kommt der Verantwortliche dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung

des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Um eine strukturierte Entfernung gewährleisten zu können, werden die Verantwortlichen hiermit aufgefordert, den Rückbau durch den Friedhofsträger, bzw. durch Eigenbeauftragung, bis zum 31.03.2021 mit dem Bürgermeister im Vorfeld abzustimmen. Nach Entfernung der Grabanlage erfolgt seitens der Ortsgemeinde eine Abnahme der Arbeiten.

Für Rückfragen und nähere Informationen steht Ihnen der Ortsbürgermeister, Friedhelm Dämgen, oder die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung, Frau Karl, Zimmer 305, Dienstort Rathaus Simmern/Hunsrück oder unter Tel. 06761/837-244, zur Verfügung.  

Mit dem Einebnen der unten aufgeführten Grabstätten wird ab dem 01.06.2021 begonnen:

Grabstätte

Name, Sterbedatum

Reihengrab Nr. 55 Karl Ludwig, 1984

Reihengrab Nr. 59

Emma Imig, 14.07.1984

Reihengrab Nr. 61

Jakob Schäfer, 07.09.1984

Reihengrab Nr. 64

Adolf Gohres, 29.04.1985

Reihengrab Nr. 65

Albert Rauchfuss, 19.05.1986

Reihengrab Nr. 66

Heinrich Bachelier, 31.12.1986

Reihengrab Nr. 67

Emma Schäffer, 23.02.1987

Reihengrab Nr. 70

Frieda Leenders, 03.07.1987

Reihengrab Nr. 71

Heinrich Schneider, 25.05.1988

Reihengrab Nr. 73

Helene Muysers, 16.06.1988

Reihengrab Nr. 74

Karl Wilhelm, 31.12.1988

Reihengrab Nr. 75

Helmut Schillis, 02.04.1989

Reihengrab Nr. 76

Gerhard Reuther-Dammers, 08.10.1989

Reihengrab Nr. 77

Manuela Engelmann, 29.12.1989

Reihengrab Nr. 78

Emil Weber, 27.12.1989

Reihengrab Nr. 79

Erich Wittig, 12.07.1990

Reihengrab Nr. 80

Karoline Imig, 09.08.1990

Reihengrab Nr. 81

Emma Roos, 04.09.1990

22. 02. 2021 |

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de