
Aktuelles
Beschwerden wegen Verunreinigungen durch Hundekot
In der letzten Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot.
Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich und belästigend für die Bevölkerung.
Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt und sollte der Hund dennoch an einer der eben aufgeführten Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Manche Hundebesitzer sind vollkommen fehl in der Annahme, dass mit der Hundesteuer auch eine Gebühr für die Beseitigung der Hundeabfälle entrichtet wurde. Hundekot gilt rechtlich gesehen als Abfall und muss wie alle anderen Abfälle auch ordnungsgemäß entsorgt werden. Demnach muss Hundekot vom Besitzer eingesammelt und entweder in der Hausmülltonne oder den vorhandenen öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden.
16. 01. 2022 |