
Aktuelles
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 15.12.2022
Bericht aus dem Gemeinderat
Am 15.12.2022 traf sich der Gemeinderat zu seiner siebten Sitzung für das Jahr 2022 in der Soonwaldhalle.
Öffentliche Sitzung
1. Kindergarten Ellern, Abschluss eines Mietvertrages mit dem Kindergartenzweckverband
Der Mietpreis je m² Nutzfläche setzt sich zusammen aus:
- Abschreibung (Absetzung für Abnutzung (AfA)) für das vermietete Gebäude
- Kalkulatorische Zinsen
- Pauschalbetrag für Unterhaltung
Hiervon werden die erhaltenen Zuschüsse und Zuweisungen (Sonderposten) abgezogen. Der Pauschalbetrag für Unterhaltung wird durch Indexanpassung an die Lebenshaltungskosten fortgeschrieben.
Der Gemeinderat bevollmächtigte den Ortsbürgermeister zum Abschluss eines Vertrages in der vorliegenden Form.
2. Anfrage wiederkehrende Küchennutzung der Soonwaldhalle
Die Beratung und Beschlussfassung zur Anfrage wurden bis zum nächsten Sitzungstermin verschoben, da der Antragsteller die Teilnahme and der Sitzung kurzfristig absagen musste.
3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ellern, § 7 a Aufwandsentschädigung für
ehrenamtliche Gemeindebeauftragte
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ellern beschließt die Satzung zur 9. Änderung der Hauptsatzung in der beigefügten Form. Diese Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
4. Kohlweg 2a Auftragsvergaben
a) Außenanlagen, Tief- und Landschaftsbau
Der Gemeinderat vergab den Auftrag an den gesamtgünstigsten Bieter, die Fa. Blümling Baugesellschaft mbH aus Sohren.
b) Ertüchtigung des Treppengeländers Hierzu bedarf es noch der Abklärung ob das bestehende Geländer angepasst werden kann (unter Berücksichtigung der heutigen Vorgaben), oder ob die Installation eines neuen Treppengeländers sinnvoller ist.
c) Sanitäreinrichtungen (Nachtrag EM Anlagenbau)
Der Gemeinderat beschloss den Nachtrag an die den Hauptauftrag ausführende Firma, EM Anlagenbau, zu vergeben.
d) Bodenbelagsarbeiten im Treppenhaus
Zu den Bodenbelägen im Treppenhaus liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, die Entscheidung wird auf die nächste Sitzung vertagt.
5. Gestaltung eines Mehrgenerationenparks
Der Beigeordnete Andreas Simons informierte über die Förderungsmöglichkeiten von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien, die überwiegend für die sportliche Nutzung bestimmt sind. Hierzu können zählen: Fitness-, Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Bolz-, Basketball- oder Volleyballplätze, Skateranlagen, oder auch Bouleplätze. Spielplätze können nicht gefördert werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Maßnahme sollen 75.000 EUR nicht übersteigen. Die Untergrenze hierfür liegt bei 10.500 EUR. Die Baumaßnahme kann mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Antrag für das Förderjahr 2023 müsste bis spätestens 30.04.2023 eingereicht werden.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin im Haushalt 2023 bis zu 6 Sportgeräte zu berücksichtigen. Als Standort für den Mehrgenerationenpark einigte man sich auf den Bereich Bouleplatz (am Kohlweg unterhalb des Sportplatzes).
6. Nutzungsgebühren der Gemeindeliegenschaften und Einrichtungen
Für die Überprüfung der Gebühren zur Nutzung der Gemeindeliegenschaften und Einrichtungen
wurde in der November-Sitzung ein Arbeitskreis gebildet (Thomas Meurer, Bärbel Trost, Margot Konrad und Oliver Holzer). Der Beigeordnete Thomas Meurer stellte nun die überarbeiteten Nutzungsgebühren vor.
Der Gemeinderat beschloss die Nutzungsgebühren entsprechend der vorgestellten Vorlage anzupassen. Die Kosten für Strom und Wasser werden anteilig berechnet.
7. Förderung aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde ein neues Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgelegt. Gefördert werden dabei kommunale und private Waldbesitzende, die sich – wie in unserem Fall – dazu verpflichten, zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über 20 Jahre einzuhalten. Die Zuwendung beträgt bei einer Waldfläche von 100 bis 500 Hektar 100 € pro Hektar und Jahr.
Nachdem die Förderungskriterien vom Revierleiter Jan Hannappel erläutert wurden, beschloss der Rat hier einen Antrag auf Förderung zu stellen.
8. Interkommunale Gewerbefläche mit der Stadt Rheinböllen
Die Stadt Rheinböllen möchte ihr „Industriegebiet in der Wester“ in Richtung Westen erweitern und bittet die Ortsgemeinde Ellern um eine Stellungnahme, ob Ellern an der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes an den Gemarkungsgrenzen Rheinböllen/Ellern Interesse hat.
Vom Rat wurde dazu beschlossen, dass man sich einer gemeinsamen Entwicklung nicht verschließen möchte, aber vor einer belastbaren Entscheidung konkrete Fakten erarbeitet werden müssten.
9. Energieeinsparungen
Der Gemeinderat beschloss die Straßenbeleuchtung nun auch freitags von 24.00 Uhr bis samstags 05.00 Uhr auszuschalten.
10. Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Eller – Anpassung an den
Verbraucherindex
Gemäß § 5 Abs. 5 des Jagdpachtvertrages vom 18.02.2019 gilt der dort festgesetzte Pachtpreis als
Basispacht. Für den Fall, dass sich der vom Statistischen Landesamt mitgeteilte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte um mehr als 10 v. H. erhöht oder ermäßigt und diese Voraussetzung mindestens für 3 Monaten ununterbrochen gegeben ist, steht es beiden Vertragspartnern frei, die Angleichung des Pachtpreises zum Beginn des nächsten Pachtjahres zu verlangen.
Der Gemeinderat beschloss, den Pachtpreis wie bisher bestehen zu lassen.
11. Mitteilungen und Anfragen
Der Bürgermeister informiert:
- Ladestation an der Eckbank, 369,92 € Gewinnausschüttung 2021 für 7.398,35 KWH- B
- Bewegungsförderung für die Kommunen
- Zum Einweisungstermin Handhabung unserer 2 Defibrillatoren (Soonwaldhalle, Backhaus)
- Zur Anfrage der Projektentwicklungsgesellschaft mbH Wattner zu einem Solarpark Ellern
- Zur Energiekostenerstattungen für Nahwärmekunden
- Zum Solidarpakt Windenergieanlagen (ehemalige VG Rheinböllen) Verteilung der Erlöse
Anfragen aus dem Gemeinderat:
- Produziert eine Betonfirma demnächst auf dem ehemaligen Betriebsgelände Tenhaeff?
- Ehemaliges Munitionsdepot Rheinböllen, Sachstand Rückübertragung der Gemeindefläche?
- Systemzustand des Geschwindigkeitsmessgerätes in der Rheinböllener Straße?
30. 12. 2022 |