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Bericht aus dem Gemeinderat 12. März 2025

Am 12.03.2025 traf sich der Gemeinderat im Kohlweg 2a (Sitzungssaal 1. OG) zur zweiten Ratssitzung für das Jahr 2025.

Öffentliche Sitzung

1. Beratung u. Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2025/2026

In Vertretung für Carmen Wendling, die krankheitsbedingt absagen musste, erläutert Frau Gumm eingehend den Entwurf des doppischen Haushaltsplanes im Einzelnen.

Der Gemeinderat beschloss anschließend die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 in der vorgelegten Fassung.

2. Bebauungsplan „Auf´m Bitzenacker“ Würdigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Verfahren

Der Gemeinderat beschloss die von Herrn Berres vorgetragenen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 I und 4 I BauGB. Des Weiteren beauftragte der Rat die Berres Ingenieurgesellschaft mbH die Fachbeiträge Straßenplanung und Entwässerungsplanung sowie den Umweltbericht soweit fortzuschreiben, dass diese als Grundlage für die weitere Entwurfsplanung des Bebauungsplanes herangezogen werden können.

3. Erweiterung Bauhof, Beratung und Beschlussfassung zu den Angeboten a) Innenausbau Lagerraum und Neubau Lagerraum

Der Rat beschloss die Vergabe der Arbeiten für den Neubau- und den Innenausbau Lagerraum, an die Firma Herrmann Bedachung aus Rheinböllen, wie in den Angeboten vom 16.01.2025 aufgeführt.

4. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an den Bündelausschreibungen a) Strom u. b) DGUV V3 Prüfung

Der Gemeinde- u. Städtebund bot die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 an. Der Rat entschied sich für die Teilnahme an der gebündelten Ausschreibung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und wählte das Modell Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote.

Weiterhin wird sich ndie Gemeinde verbindlich der Bündelausschreibung für die jährliche DGUV V3 Prüfung anschließen. Der Auftrag ergeht dabei an den wirtschaftlichsten Bieter.

5. Abschließender Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung

1. Der Gemeinderat beschließt die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters in der im Entwurf beigefügten Form (§ 6). Der Ortsbürgermeister hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

2. Der Rat beschließt die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten in der im Entwurf beigefügten Form (§ 7). Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

3. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der im Entwurf beigefügten Form (ohne die §§ 6 und 7).

6. Interessenabfrage zur Bodenschutzkalkung im Kommunal- und Privatwald

Im Kommunal- sowie im Privatwald ist eine Bodenschutzkalkung in Planung, wofür umfangreiche Fördermittel zur Verfügung stehen. Für den Prozessstart benötigt das Forstamt Simmern eine Rückmeldung.

Die Notwendigkeit der Kalkung wird seit Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft untersucht und bestätigt und in Absprache mit unserem Revierbeamten wird die Gemeinde sich um solch eine Kalkung zu bemühen.

7. Errichtung einer Gedenkstätte

Nachdem der Rat in der Sitzung am 27.01.2025 die Errichtung einer Gedenkstätte für 3 junge Briten und 3 junge Australier beschlossen hatte, wollte man sich nun über die Gestaltung der Gedenkstätte abstimmen.

-die Gedenkstätte wird so gestaltet, dass kein großer Unterhaltungsaufwand entsteht

- bei der Gestaltung will man sich an der Gedenkstätte „Fliegerstein“ orientieren

-angedacht ist ein „Findling“ in der Verlängerung vom Kohlweg, auf dem man eine Steinplatte mit Namen und Alter der Soldaten anbringen kann

-neben dem Findling wird es eine Infotafel geben

8. Antrag auf eine effizientere Straßenbeleuchtung

Dem Rat hatte hier über einen Antrag eines Bürgers zu entscheiden, der durch eine intelligente Steuerung der Dorfbeleuchtung Energie einsparen will und trotzdem der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für markante Punkte auch nach 24.00 Uhr nachkommen möchte.

Hierzu ist festzuhalten, dass es keine generelle Beleuchtungspflicht für Flächen des öffentlichen Verkehrs in den Gemeinden und Städten gibt. Weder infolge bürgerlichen Rechts zur sog. Verkehrssicherung, noch kraft Bundes- oder Landesgesetzes für Straßen und deren Nutzung.

Der Rat diskutierte den Antrag eingehend und kam letztendlich zu dem mehrheitlichen Beschluss, dass der finanzielle Aufwand für eine Umrüstung unserer Dorfbeleuchtung in den Haushaltsjahren 2025/2026 nicht abbildbar ist.

9. Wiederherstellung des Gehweges im Bereich der Baumschule Konrad

Bei Kabelarbeiten im Gehweg der Bahnhofstraße hat man festgestellt, dass sich der Bürgersteig im Bereich der Baumschule Konrad, in einer Länge ca. 300 m und einer Breite von ca. 60 cm, in einem sehr schlechten Zustand befindet und einer dringenden Erneuerung bedarf. Dem Rat lag hierzu ein Angebot der Firma Pikelja vor und nach kurzer Diskussion wurde diese Firma mit der Ausführung der Wiederherstellungsarbeiten beauftragt.

10. Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung oberhalb der Bahnlinie im Bereich der Fa. Tenhaeff

Die Kabelarbeiten vor und oberhalb der Bahnlinie ließen bei die Ortsgemeinde die Hoffnung, aufkommen, endlich auch die zwei Lampen im Bereich der Firma Tenhaeff auf LED umrüsten - und in die Dorfbeleuchtung integrieren zu können. Bei einem Ortstermin entschied man sich dann zu einer Lösung, in Höhe des Neubaus Wagner einen neuen Stromanschluss herzustellen und dann von dort eine Leitung zu den zwei betroffenen Lampen zu führen.

Dem Gemeinderat lag hierzu ein Angebot der Firma Dohm vor und nach intensiver Diskussion wurde diese Firma mit der Ausführung der Tiefbauarbeiten beauftragt.

11. Mitteilungen und Anfragen

Informationen/Mitteilungen des Ortsbürgermeisters:

- Der Feststellungsbescheid der amtlichen Einwohnerzahl

- Zukunfts-Check Dorf im Rhein-Hunsrück-Kreis

- die Bauarbeiten an der Bahnanlage der Hunsrückquerbahn

Anfragen/Anregungen aus dem Gemeinderat:

- Schilderkorrekturen in der Simmerner Straße für den Gemeinderat und/oder willige Ausschüsse in der Communy-App zu etablieren

- Die Anregung Kommunikationskanäle

waren die angesprochenen Themen.

ORTSGEMEINDE ELLERN
Orts­bürg­er­meis­ter Fried­helm Däm­gen
Brühlweg 6a
55497 Ellern/Hunsrück

Tele­fon: 06764 7406097
E-Mail: ellern_at_sim-rhb.de